Der Berufsschulunterricht findet meist an ein bis zwei Tagen pro Woche statt. Aber muss man nach sechs Stunden Berufsschulunterricht noch in den Betrieb fahren, um dort zu arbeiten? Die kurze Antwort lautet: An deinem ersten Berufsschultag nein; an deinem zweiten Berufsschultag ja. Hier erfährst du die Einzelheiten.
Wichtige Frage: ein oder zwei Berufsschultage pro Woche?
Einmal pro Woche musst du für den Rest des Tages freigestellt werden, wenn dein Berufsschultag länger als 5 Unterrichtsstunden à 45 Minuten dauert.
- Dieser Berufsschultag wird dann pauschal mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit (z.B. 7,5 Stunden) angerechnet.
- Das gilt auch, wenn der Berufsschultag außerhalb der betrieblichen Arbeitszeit liegt.
- Und es gilt unabhängig davon, ob du schon volljährig bist oder nicht.
Hast du jedoch zwei Berufsschultage in der Woche, gilt diese Regelung nur für einen dieser beiden Tage.
- Am zweiten Berufsschultag musst du nach der Berufsschule noch in den Betrieb. Die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen werden dir als Arbeitszeit angerechnet, die Wegezeit jedoch nicht.
- Besprich mit deinem Betrieb, wie er dies handhabt.