Ausbildung
Deine Rechte und Pflichten in der Berufsschule

Berufsschule: Das musst du als Azubi wissen!

Auf einen Blick

  • Azubis haben in der Berufsschule das Recht auf Freistellung vom Betrieb während des Unterrichts sowie auf eine gute Ausbildungs- und Prüfungsvorbereitung.
  • Ausbildungsmaterialien für Prüfungen müssen vom Ausbildungsbetrieb bereitgestellt werden.
  • Verpflichtend in der Berufsschule sind der regelmäßige Unterrichtsbesuch, verantwortungsvolles Verhalten und die Vorlage des Berufsschulzeugnisses auf Anfrage des Betriebs.
Für den Berufsschulunterricht wirst du von deinem Betrieb freigestellt; dafür gibt es aber auch Pflichten. Im Bild: Berufsschullehrerin erklärt einer Gruppe elektrotechnische Zusammenhänge.

Das sind deine Rechte in der Berufsschule

Wenn du als Azubi in die Berufsschule gehst, hast du nicht nur Pflichten, sondern auch ganz besondere Rechte.

  • Klingt zwar zunächst nicht nach einem Recht, ist aber einer deiner größten Vorteile in der Ausbildung: Du darfst die Berufsschule besuchen. Das heißt, dein Betrieb muss dich für die Unterrichtszeit von der Arbeit freistellen. Die Ausbildungsvergütung wird auch für diese Zeit gezahlt. Das gilt auch für Prüfungen und Schulveranstaltungen.
  • Ganz wichtig: Du hast das Recht auf eine gute und vollständige Ausbildung! Bedeutet konkret auf der Berufsschule: Deine Schule muss die notwendige aktuelle Fachliteratur zur Verfügung stellen und dich auf deine Zwischen- und Abschlussprüfungen gut vorbereiten – einschließlich aller wichtigen Prüfungsinhalte.
  • Ein Unterrichtstag darf neun Unterrichtsstunden nicht überschreiten.
  • Müssen Auszubildende nach der Berufsschule noch in den Betrieb? Die Antwort lautet: Einmal pro Woche musst du für den Rest des Tages freigestellt werden, wenn dein Berufsschultag länger als fünf Unterrichtsstunden (mind. je 45 Minuten) dauert. Bei zwei Berufsschultagen pro Woche gilt dies nur für einen der Tage.
  • Wenn du krank bist, musst du nicht in die Berufsschule. Darüber musst du deinen Betrieb und die Schule informieren. Bei mehreren Krankheitstagen musst du gegebenenfalls ein ärztliches Attest vorlegen. Verpasst du eine Klassenarbeit, schreibst du sie nach.
  • In aller Regel müssen Lehrkräfte Klassenarbeiten ankündigen. Im Normalfall gilt: pro Tag nur eine Klassenarbeit, innerhalb einer Woche maximal drei. Dies kann sich jedoch je nach Bundesland unterscheiden, auch Ausnahmen sind möglich.
  • Alle Ausbildungsmittel, die du für deine Zwischen- und Abschlussprüfung benötigst, müssen dir von deinen Ausbildern gestellt werden. Materialien, die du für den Unterricht brauchst, zählen in der Regel nicht dazu. Sprich am besten mit deinem Ausbildungsbetrieb, ob er sich an diesen Kosten beteiligt.

Das sind deine Pflichten in der Berufsschule 

Es gibt aber auch einige Pflichten, die du beim Besuch der Berufsschule beachten musst: 


  • Du darfst nicht unentschuldigt im Unterricht fehlen.

  • Du solltest immer alle Tätigkeiten erfüllen, niemanden stören und zuverlässig sein. Zu dieser sogenannten Sorgfaltspflicht gehört zum Beispiel, dass du dein Berichtsheft sorgfältig führst.

  • Du musst bei Nachfrage auch deinem Betrieb dein Berufsschulzeugnis vorlegen.

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