Wenn ein handfester Konflikt zwischen Azubi und Arbeitgeber verfahren ist, was kann man tun?
Die Schlichtung anrufen. Ein Fall für eine Schlichtung bei der zuständigen IHK ist es zum Beispiel, wenn schon eine Kündigung ausgesprochen wurde. Die Schlichtung ist dann Pflicht. Es gilt, eine gütliche Lösung zu finden, damit die Sache nicht vors Arbeitsgericht geht. Ein anderer Fall ist das Kürzen der Ausbildungsvergütung wegen Fehlzeiten. Noch weniger Geld im Monat zu haben, das ist für Azubis schlecht wegzustecken! Außerdem ist es generell ein Thema für Schlichtungen, wenn das Ausbildungsverhältnis zerrüttet ist wie bei einer schlechten Ehe.
Was unternehmen Ausbildungsberater und Schlichter dann?
Jede Partei einzeln hören. Ich versuche, mir ein objektives Bild zu machen. Zum Schlichtungsprozess gehört außerdem, dass externe Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter einen sachkundigen Blick auf das Problem lenken. So entstehen neue Lösungsvorschläge. Entweder es gibt dann eine gütliche Einigung oder einen Schlichterspruch. Den können die Beteiligten akzeptieren oder nicht. Wenn sie ihn akzeptieren, müssen sie sich auch dran halten. Das heißt, beide Seiten müssen sich bessern.
Wenn ein Konflikt ausgestanden ist – kann er trotzdem negative Folgen für die Prüfung oder Zwischenprüfung haben?
Nein. Die Prüfer haben mit den Schlichtungen nichts zu tun. Und wir Ausbildungsberater versuchen, Ausbildungsprobleme zu lösen. Am besten, bevor sie dramatisch werden.